Im Zentrum des Klimapakets der Bundesregierung steht die CO2-Bepreisung. Der Grundgedanke ist simpel: Hersteller und Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die fossile Brennstoffe wie Erdgas, Kohle und Öl verbrennen und dadurch CO2 ausstoßen, sollen einen Preis für dieses CO2 bezahlen. Je mehr CO2 bei der Produktion entsteht, desto teurer wird für das Unternehmen die Herstellung. Die höheren Herstellungskosten werden wiederum auf den Verbraucher umgelegt, der dann beispielsweise an der Tankstelle mehr für Sprit bezahlen muss. Da der Verbraucher Geld sparen will, steigt er dank geringerer CO2-Emissionen auf günstigere Alternativen, beispielsweise den ÖPNV, um. Um diese Kunden nicht zu verlieren, bieten Unternehmen wiederum Waren und Dienstleistungen mit besserer CO2-Bilanz an, die mit günstigeren Angeboten mithalten können. So wird die CO2-Bepreisung zum Anreiz, in Technologien zu investieren, die CO2 vermeiden. Wenn es kostengünstiger ist, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, werden die Unternehmen ihre Emissionen aus finanziellem Eigeninteresse senken. Sinkt die Nachfrage nach emissionsstarken Produkten, sinkt die Menge des ausgestoßenen CO2.
Grundsätzlich unterscheidet man bei der CO2-Bepreisung zwischen zwei Modellen – der CO2-Steuer und dem Emissionshandel:
Bei einer CO2-Steuer bestimmt die Politik einen Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2. Die Idee hierbei ist, dass der Preis für emissionsstarke Produkte oder Technologien so hoch angesetzt wird, dass diese nicht mehr nachgefragt werden und die Unternehmen lieber auf die Güter verzichten als die Steuer zu bezahlen. Gleichzeitig darf der Preis auf CO2 nicht so hoch sein, dass er die Unternehmen und damit im zweiten Schritt die Verbraucher über Gebühr belastet. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken hat die CO2 Steuer aufgrund ihrer willkürlichen Höhe nicht zwangsläufig die gewünschte Wirkung. Denn dem Klima ist es egal, wie viel eine Tonne CO2 kostet. Eine Obergrenze für den CO2-Ausstoß ist in diesem System nicht vorgesehen. Die Steuer allein soll den CO2-Ausstoß so teuer machen, dass die Emissionen massiv reduziert werden. Die Lösung für eine strikte Deckelung des CO2 Ausstoßes ist der Emissionshandel.
Beim Emissionshandel legt die Politik einen CO2-Deckel fest, das heißt, sie bestimmt auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnis die maximal erlaubte CO2-Gesamtemission. Durch die festgelegte CO2-Gesamtmenge lassen sich die Klimaziele exakt und garantiert erreichen. Entsprechend der Gesamtsumme werden Emissionsberechtigungen, die sog. CO2-Zertifikate, vergeben. Diese sind frei handelbar. Somit wird der Preis für CO2 im Gegensatz zur CO2-Steuer nicht politisch festgelegt, sondern vom Markt bestimmt. Für jede ausgestoßene Tonne CO2 muss der Erzeuger am Ende des Jahres ein Zertifikat abgeben. Wer für seine Emissionen nicht genügend Zertifikate vorweist, zahlt drastische Strafen. Das führt dazu, dass Unternehmen, die zunächst nur schwer CO2 vermeiden können, mehr Zertifikate kaufen müssen, und solche Unternehmen, die schnell und einfach CO2 einsparen können, Zertifikate verkaufen. Der Emissionshandel setzt somit die richtigen Anreize, in emissionsarme und innovative Technologien zu investieren. Damit ist der Emissionshandel der schnellste, kostengünstigste und nachhaltigste Weg zur Erreichung der Pariser Klimaziele. Zu diesem Ergebnis kamen auch die Wirtschaftsweisen in ihrem Sondergutachten zur Klimapolitik.
Die Bundesregierung versucht beide Systeme miteinander zu verknüpfen und sieht zwei Phasen der CO2-Bepreisung vor:
In der ersten Phase von 2021 bis 2025 will die Bundesregierung CO2-Zertifikate einführen, die wir aus dem Emissionshandel kennen. Sie werden aber zunächst zu einem Festpreis ausgegeben, also faktisch mit einer CO2-Steuer belegt. Zum Start im Jahr 2021 soll der Festpreis bei zunächst 10 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 liegen. 2022 verdoppelt sich der Festpreis der Zertifikate auf 20 Euro pro Tonne CO2. Bis 2025 soll der Festpreis stufenweise auf 35 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Eine Obergrenze für den CO2-Ausstoß ist in dieser Phase nicht vorgesehen.
In der zweiten Phase ab 2026 soll eine maximale Menge an CO2, die ausgestoßen werden darf, folgen. Mit jedem Folgejahr soll die Obergrenze herabgesetzt, der CO2-Ausstoß also verringert werden. Diese Obergrenze kennen wir aus dem Emissionshandel, anders als im Modell des Emissionshandels soll sich der Preis für Zertifikate aber nicht komplett am Markt bilden. Die Bundesregierung will einen Rahmen festlegen, innerhalb dessen sich der CO2-Preis bewegen muss. Dieser Rahmen soll für das Jahr 2026 zwischen 35 Euro und 60 Euro pro Tonne CO2 liegen. Wie es anschließend weitergehen soll, ist unklar. Die Bundesregierung hält sich offen, wie sinnvoll Höchst- und Mindestpreise nach dem Jahr 2026 sind.
Weil die Bundesregierung sich weder für die CO2-Steuer noch den Emissionshandel entscheiden konnte, hat die GroKo sich auf den schlechtesten denkbaren Kompromiss geeinigt. Das vorgelegte Mischsystem ist deutlich teurer und dabei auch noch deutlich weniger wirksam, als es ein reiner Emissionshandel mit festem CO2-Limit wäre.